Satzung
§1 Name und Sitz |
Der Verein trägt den Namen „ Freie Wähler Wäschenbeuren e.V.“. 1.1 Die Kurzbezeichnung (zum Beispiel bei Wahlen) lautet „Freie Wähler“. 1.2 Der Sitz des Vereins ist in Wäschenbeuren. 1.3 Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 1.4 Der Verein ist ein Ortsverband im Sinne des § 8 der Satzung des „Freie Wähler Landesverbandes Baden-Württemberg e. V “. 1.5 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins |
2.1 Der Zweck des Ortsvereins ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf kommunaler Ebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken. Er bietet den Bürgern die Gelegenheit sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung an der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung zu beteiligen. 2.2 Der Ortsverein befasst sich als konstruktive und kritische Kraft im öffentlichen Leben mit der Behandlung und Lösung kommunalpolitischer Aufgaben und Anliegen . 2.3 Die parteipolitische Unabhängigkeit des Vereins ist zu gewährleisten. 2.4 Der Ortsverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
§ 3 Mitgliedschaft |
3.1 Mitglied des Ortsvereins kann jeder deutsche Staatsangehörige (Artikel 116 Grundgesetz) und jeder Bürger, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und diese Satzung sowie die Grundsätze der Freien Wähler als verbindlich anerkennt, werden. 3.2 Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich. 3.3 Die Mitgliedschaft wird durch die Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand erworben. Falls dem Aufnahmeantrag nicht entsprochen wird, ergeht ein schriftlicher Ablehnungsbescheid ohne Angabe von Gründen. |
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft |
4.1 Die Mitgliedschaft endet durch
4.2 Der Austritt muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres erfolgen. Das ausscheidende Mitglied bleibt bis zu diesem Zeitpunkt zur Beitragszahlung verpflichtet 4.3 Mitglieder, die mit einem Amt betraut sind, sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Geschäfte ordnungsgemäß abzuwickeln und alle vereinsinternen Unterlagen dem Vorstand zu übergeben. |
§ 5 Ausschluss |
5.1 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Ortsverein ausgeschlossen werden : • bei wiederholtem, groben Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Ortsvereins und / oder gegen die Grundsätze der Freien Wähler. • Nach rechtskräftiger Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder des Wahlrechts. • Wenn es seinen Beitrag trotz zweifacher, schriftlicher Zahlungsaufforderung zum Ende des laufenden Kalenderjahres nicht entrichtet hat.Vor Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.Die Entscheidung ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen. |
§ 6 Mitgliedsbeiträge |
6.1 Die Mitgliedschaft ist mit Zahlung eines Jahresbeitrages verbunden, der gemäß § 9 von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Der Beitrag ist bis zum 1. April jeden Jahres zu entrichten. |
§ 7 Mittel des Ortsvereins |
Die finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Ortsverein durch 7.1 Mitgliederbeiträge 7.2 Geld – und Sachspenden 7.3 Sonstige Aktionen 7.4 Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, lediglich geschäftlich bedingte Aufwendungen werden gegen Nachweis entschädigt. 7.5 Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 7.6 Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden. |
§ 8 Organe des Ortsvereins |
8.1 Organe des Ortsvereins sind:
8.2 Der Vorstand kann Ausschüsse zur Erledigung besonderer Aufgaben einsetzen. |
§ 9 Mitgliederversammlung |
9.1 Die Mitgliederversammlung ist das Hauptorgan des Ortsvereins. Sie hat folgende Aufgaben:
9.2 Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens im Juni des Folgejahres statt. |
§ 10 Vorstand |
10.1 Der Vorstand besteht aus:
10.2 Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig und entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. 10.3 Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht dahingehend beschränkt, dass es für die Aufnahme von Darlehen der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. 10.4 Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten des Ortsvereins, soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Ihm obliegen die Leitung des Ortsverbandes und die Vorbereitung der Mitgliederversammlung; er überwacht den Vollzug der Beschlüsse. 10.5 Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden mit einer Frist von 1 Woche einberufen. 10.6 Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist die Nachwahl für die restliche Wahlperiode durch eine Mitgliederversammlung möglich. 10.7 Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind dabei jährlich alternierend zu wählen. |
§ 11 Rechnungsprüfer |
Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt die Rechnungsprüfer auf zwei Jahre. Diese haben das Recht, jederzeit die Bücher des Kassenverwalters einzusehen und vorhandene Konten und Kassen zu prüfen. Sie haben in der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht abzugeben. |
§ 12 Auflösung des Ortsvereins |
Die Auflösung des Ortsvereins kann nur in einer ordentlichen Hauptversammlung erfolgen und bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller erschienenen Mitglieder. Bei Auflösung des Ortsvereins fällt das Vermögen an die Gemeinde Wäschenbeuren, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. |
§ 13 Inkrafttreten |
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung genehmigt. Sie ersetzt die Satzung vom 19.07.1990, geändert am 05.05.1993 und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. |
Wäschenbeuren, den 22. November 2012
Manfred Weber 1. Vorsitzender |
Mitgliedsantrag: Beitrittserklärung_mit_SEPA.pdf